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Stiften & Helfen
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So werden Sie Stifterin oder Stifter

"Stiften? Ich bin doch kein Millionär!" - so denken viele Menschen.

Aber Stiften ist nicht nur etwas für vermögende Menschen. Jeder Mensch kann Stifterin oder Stifter werden! Stiften heißt, dauerhaft und nachhaltig zu helfen. Und das ist auch mit kleineren Geldbeträgen möglich.

Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten, zu stiften und sich zu engagieren - kompakt und übersichtlich. Schauen Sie einfach rein!

Was ist eine Stiftung?

Video | Was ist eine Stiftung?

Bewahren Sie Ihr Lebenswerk

Mit einer Zustiftung bewirken Sie eine nachhaltige finanzielle Unterstützung, denn Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen ein. Sie bleiben also erhalten und vergrößern den Kapitalstock der CaritasStiftung, einer Ihrer Treuhandstiftungen oder eines Stiftungsfonds - so, wie Sie es als Stifter und Stifterin bestimmen.

Engagement in jeder beliebigen Höhe möglich

Eine Zustiftung kann vom Betrag her frei von Ihnen festgelegt werden. Das Kapital bleibt auf Dauer erhalten, nur der Ertrag der Zustiftung wird für caritative Projekte und Maßnahmen eingesetzt. Zustiftungen können ebenso wie Zuwendungen an Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds steuerlich geltend gemacht werden.

Der Stiftungsfonds ist die kleine Schwester der Treuhandstiftung. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Armut zu bekämpfen, Randgruppen zu integrieren oder Jugend und Familie zu stärken. 

Sie bestimmen den Stiftungszweck
Wollen Sie beispielsweise Kinder besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert. Möchten Sie sich für Seniorinnen und Senioren in einem sozialen Brennpunkt engagieren? Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Betroffenen zugute kommen. 

Der Stiftungsfonds trägt einen Namen Ihrer Wahl
Ihre persönliche Verbindung zu Ihrem Stiftungsfonds können Sie deutlich zeigen, indem Sie dem Stiftungsfonds z. B. Ihren Namen geben. Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder dem Zweck des Stiftungsfonds. Als Privatperson dürfen Sie auch für Ihren Stiftungsfonds werben und somit dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Bei bestimmten Anlässen können Sie zum Beispiel Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten des Stiftungsfonds bitten. Denn durch ein höheres Fondsvermögen steigen auch die Erträge und somit die Hilfe, die Sie für notleidende Menschen leisten können. 

Ein Stiftungsfonds schon ab 5.000 Euro
Die Gründung eines solchen Stiftungsfonds ist sehr einfach und innerhalb weniger Tage ohne großen Aufwand durchführbar. Die CaritasStiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, bereits ab einem Kapitaleinsatz von 5.000 Euro einen Stiftungsfonds zu gründen und somit sinnvolle Hilfe für Menschen in Not zu leisten. Da nur die Erträge in die Förderung von Projekten fließen, bleibt das Stiftungskapital erhalten und wirkt somit langfristig.

Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch eine weitere Zustiftung jederzeit aufstocken. Sie erhalten jährlich einen Bericht über die Aktivitäten der CaritasStiftung sowie einen separaten Rechenschaftsbericht über Ihren Stiftungsfonds (mit Nachweis aller Zustiftungen, Spenden, Zinserträge und der Mittelverwendung). Allen Zustiftenden und Spendenden übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Zur Bekanntmachung Ihres Stiftungsfonds besteht die Möglichkeit, ein Informationsblatt oder einen Flyer zu erstellen. Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Sie gelten als „Sonderausgaben“ und können innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Sie möchten mit Ihrem Vermögen nachhaltig hilfebedürftigen Menschen helfen? Und hierbei aktiv mitwirken? Dann sollten Sie über die Gründung einer eigenen Stiftung nachdenken! Mit einer Stiftung unter dem Dach der CaritasStiftung können Sie diesen Wunsch ganz einfach umsetzen und erhalten gleichzeitig die Garantie, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute kommt.

Ihre Stiftung - einfach und unbürokratisch
Eine Stiftungsgründung unter dem Dach der CaritasStiftung ist einfacher als Sie vielleicht denken. Wir richten Ihre Stiftung für Sie ein und übernehmen dauerhaft die treuhänderische Verwaltung. Sie müssen sich lediglich über den Namen und den Zweck sowie das Stiftungsgremium Ihrer Stiftung Gedanken machen. Von uns erhalten Sie sämtliche Informationen, die Sie hierfür benötigen. So können Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen dauerhaft erhalten bleibt und die Erträge einem von Ihnen gewünschten gemeinnützigen Zweck zugeführt werden – zum Beispiel sozial benachteiligten Kindern oder Menschen am Rande der Gesellschaft.

Unter dem Dach der CaritasStiftung können Privatpersonen, Pfarrgemeinden, aber auch juristische Personen - wie zum Beispiel Vereine - eine solche Treuhandstiftung gründen. 

Ihre Vorteile:

  • Sie haben keine Arbeit mit der Verwaltung der Stiftung – die übernehmen wir
  • Sie legen lediglich den Namen der Stiftung, den Stiftungszweck und die Gremien nach Ihren Vorstellungen fest
  • innerhalb von wenigen Wochen ist die Stiftung gegründet und vom Finanzamt anerkannt
  • Sie können nach Ihren Wünschen in Ihrer Stiftung mitarbeiten und die Arbeit der Stiftung begleiten

Ihre eigene Stiftung – schon ab 100.000 Euro möglich
Da der Stiftungszweck vor allem über die Erträge des Kapitals erfüllt wird, ist ein angemessenes Stiftungskapital notwendig. Zu Beginn sollte dies in der Regel mindestens 100.000 Euro betragen, perspektivisch aber einen zumindest unteren sechsstelligen Betrag erreichen. Durch weitere Zustiftungen können Sie dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Das kann zu Lebzeiten geschehen oder mit einer testamentarischen Verfügung. Denn durch ein höheres Stiftungsvermögen steigen auch die Erträge und umso wirkungsvoller können Sie Ihren Stiftungszweck verfolgen. Das Zustiftungskapital müssen Sie nicht unbedingt selbst aufbringen. Bei bestimmten Anlässen können Sie Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten Ihrer Stiftung bitten. Zur Bekanntmachung Ihrer Stiftung besteht die Möglichkeit, einen Flyer zu erstellen oder eine eigene Internetseite zu gestalten. 

Sie erhalten von uns jährlich Rechenschaft über die Entwicklung Ihrer Stiftung. Allen Zustiftenden und Spendenden übersenden wir zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Falls Sie an der Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der CaritasStiftung interessiert sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern!

Die drei Formen der Treuhandstiftung

Die Ewigkeitsstiftung verfolgt ihren Stiftungszweck dauerhaft. Die Mittel zur Erfüllung des Stiftungszweckes sind beschränkt auf die Erträge des Stiftungsvermögens und empfangene Spenden. Das Kapital der Stiftung wird nicht angetastet und bleibt auf ewig erhalten. Der Stifter oder die Stifterin kann sich darauf verlassen, dass die errichtete Stiftung und damit sein bzw. ihr Lebenswerk immerwährend bestehen werden.

„Gutes bleibt.“ Bei der Verbrauchsstiftung bezieht sich diese Aussage – anders als bei anderen Stiftungsformen – nicht auch auf das Stiftungskapital, sondern ausschließlich auf das Gute und Sinnstiftende, das mit den Stiftungsgeldern gemäß dem Verwendungszweck verwirklicht werden kann. Die Verbrauchsstiftung muss über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufgebraucht werden. Damit kann die Stiftung nicht, wie sonst üblich, nur ihre Zinserträge, sondern auch Jahr für Jahr Teile ihres Kapitals für den Stiftungszweck zur Verfügung stellen. So werden die konkreten Handlungsmöglichkeiten erweitert.

Mit einer Hybridstiftung können Sie verbrauchen und erhalten. Die Hybridstiftung (auch Teilverbrauchsstiftung) ist eine Stiftung, deren Stiftungsvermögen sich aus einem zu erhaltenden Grundstockvermögen und einem für die Zweckverfolgung zu verbrauchenden Verbrauchsvermögen zusammensetzt. Mit dieser Stiftungsform können also Kapitalanteile verbraucht und andere angelegt werden. Das angelegte Stiftungskapital bleibt unberührt, hier fließen die Zinserträge in die Zweckerfüllung entsprechend dem Wunsch der bzw. des Stiftenden.

Ein Stifterdarlehen ist die flexible und sichere Möglichkeit, quasi mit "Geld-zurück-Garantie" zu stiften. Sie überlassen der CaritasStiftung eine Summe ab 10.000 Euro zur Verwaltung. Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie eine Bürgschaft von unserer Hausbank über die bereitgestellte Summe. Wir legen das Geld an, und die Zinsen fließen direkt in die Projekte, die die CaritasStiftung unterstützt. Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten können Sie das Stifterdarlehen jederzeit ganz oder teilweise kündigen.

Stiften auf Zeit - bereits ab 10.000 Euro

Sie haben auch die Möglichkeit, das Stifterdarlehen in eine Zustiftung umzuwandeln. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Ganz im Gegenteil: bei einer Umwidmung ergeben sich sogar Steuervorteile. Eine Zustiftung kann  - anders als das Stifterdarlehen - steuerlich geltend gemacht werden. 

Gern beraten wir Sie zum Thema Stifterdarlehen gemeinsam mit unserer Hausbank. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln ist als gemeinnützig, kirchlich und mildtätig anerkannt. Daher fallen bei ihr weder Schenkungs- noch Erbschaftsteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital - egal ob zu Lebzeiten oder per Testament - ungeschmälert dem Stiftungszweck zugute.

Der Gesetzgeber gewährt außerdem bei Zuwendungen an die CaritasStiftung und die von ihr verwalteten Treuhandstiftungen einen Steuervorteil für den oder die Spendenden bzw. Stiftenden. Zuwendungen können als "Sonderausgaben" vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Ihre Spende
Als Privatperson können Sie Zuwendungen an die CaritasStiftung jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bei Unternehmensspenden sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden in einem Kalenderjahr diese Obergrenzen überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Beträge unbegrenzt auf die Folgejahre übertragen. 

Ihr Stifterdarlehen
Mit einem Stifterdarlehen stellen Sie der CaritasStiftung leihweise Mittel zur Verfügung, die Sie wieder zurückfordern können. Die Zinserträge fließen direkt der Stiftung zu und müssen folglich nicht mehr in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Sie zahlen daher für die Zinsen auch keine Kapitalertragsteuern. Umgekehrt ist die CaritasStiftung als gemeinnützige Stiftung von der Körperschaftssteuer befreit. Das heißt: auch bei uns werden die Zinsen nicht besteuert und stehen in vollem Umfang den Caritas-Projekten zur Verfügung. Ihr Darlehensbetrag selber kann jedoch nicht steuerlich berücksichtigt werden. Dies geschieht erst dann, wenn Sie diesen endgültig der CaritasStiftung als Spende, Zustiftung oder Stiftungsfonds zukommen lassen. 

Ihre Zustiftung
Zustiftungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung können bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei zusammen veranlagten Paaren liegt die Betragsgrenze bei 2 Millionen Euro.

Ihr Stiftungsfonds
Wer sich für die Gründung eines Stiftungsfonds entscheidet, kann ebenso wie bei einer Zustiftung bis zu 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) steuerlich geltend machen.

Ihre Treuhandstiftung
Auch für Ihre eigene Stiftung, die treuhänderisch von der CaritasStiftung verwaltet wird, gelten die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer Zustiftung bzw. bei einem Stiftungsfonds.

Unsere Broschüre

stiftungsbroschuere

Die Möglichkeiten sich stifterisch zu enagiereren sind vielfältig. Ob mit einer Spende, einer Zustiftung, mit einem Stiftungsfonds, einem Stifterdarlehen oder durch testamentarische Verfügung – entdecken Sie die Form des Gebens, die zu Ihnen passt.

Sie legen selbst fest, wie viel Geld Sie kurz- oder langfristig, dauerhaft oder leihweise für welche Projekte geben möchten. Lassen Sie sich überzeugen: Stiften ist nicht kompliziert – im Gegenteil: Es ist einfacher, als Sie denken!

Die Broschüre als Download Online-Bestellung

Ihr Kontakt zu uns

Thomas Hoyer

Thomas Hoyer

Vorstandsvorsitzender
Barbara Lindfeld

Barbara Lindfeld

Stiftungsreferentin, Mitglied des Vorstands